Rechtsanwalt Obst erklärt, wann Sonderkündigungen erlaubt sind

Die Augsburger Allgemeine hat einen Artikel von 5 Sterne Redner Franz Obst veröffentlicht:

Besondere Mittel für besondere Situationen

Ordentlichen Mietern zu kündigen, die sich an ihren Mietvertrag halten, ist schwierig und hat nur in Ausnahmefällen Erfolg, erklärt 5 Sterne Redner und Rechtsanwalt Franz Obst in diesem Artikel. Anders sähe es hingegen aus, wenn Mieter und Vermieter unter einem Dach wohnen. Hier gelte das Sonderkündigungsrecht - es sei denn, der Mieter hat eine Wohnung in einem Haus mit drei Wohneinheiten gemietet. Gegen eine Kündigung aufgrund von beispielsweise Eigenbedarf können Mieter natürlich Einspruch einlegen und sich ggf. auf Härtegründe wie Krankheit, Alter, etc. berufen. Dann kann es jedoch sein, dass es für eine Einigung vor Gericht geht. Franz Obst ist bekannt aus der TV-Serie "Nachbarschaftsstreit" und kennt sich bestens mit Konflikten jeder Art aus. In seinen Büchern und Vorträgen gibt er seinen reichen Erfahrungsschatz mit viel Humor und Pfiff weiter.

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